Bestandsanlagen clever erneuern: BAFA-Förderung Modul 1 macht’s möglich
Kleine und mittlere Unternehmen die jetzt aktiv Klimaschutz betreiben wollen, können dies ab sofort wieder mit staatlicher Unterstützung tun. Das neu aufgelegte BAFA-Förderungsprogramm – speziell das Modul 1 – ermöglicht die technische Modernisierung bestehender Drucklufttechnik und fördert auch Wärmerückgewinnungstechnologien. Senken auch Sie Ihre Gesamtenergiekosten, die allein bei der Drucklufterzeugung zwischen 10 % und 40 % ausmachen.
Was ist förderfähig, was nicht? Wissenswertes zur BAFA-Förderung Modul 1
Modul 1 der BAFA-Förderung umfasst die Förderung der Anschaffung und Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern.
Wichtig: Jede Anlage oder Komponente, für die Sie eine Förderung beantragen,
muss eine bestehende Anlage oder Komponente in Ihrem Unternehmen ersetzen.
Im Rahmen von Modul 1 werden auch Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen und
Wärmeübertrager zur Erschließung und Nutzung der Abwärme Ihrer bestehenden Anlagen gefördert.
- Die Bestandsanlage muss sich seit mindestens fünf Jahren in Ihrem Eigentum befinden.
- Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch voll funktionsfähig sein.
- Die Altanlage darf nicht weiter in Betrieb sein.
- Mit dem Verwendungsnachweis ist ein Verkaufs- oder Verwertungsnachweis vorzulegen.
Wichtig: Der Erlös aus dem Verkauf der Altanlage muss von den Kosten abgezogen werden.
BAFA-Förderung Modul 1: Diese Unternehmen erhalten die Förderung.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Zudem müssen Sie einer der folgende Kategorien angehören:
- Privatunternehmen
- Kommunales Unternehmen
- Landesbetrieb
- Freiberufler, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
- Auftragnehmer, die Maßnahmen für ein ebenfalls antragsberechtigtes Unternehmen ausführen
Kompressoren, Wärmerückgewinnung, Leckagemessung und Trockner: So vielfältig ist die BAFA-Förderung Modul 1
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Hinweis: Der Nachweis der Wärmerückgewinnung müssen Sie über eine Berechnung auf Basis der Produktdatenblätter von Wärmeübertrager und Kompressor erbringen. Sollen auch die zugehörigen Trockner gefördert werden, muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Kältemittel den Anforderungen aus dem allgemeinen Merkblatt zum Förderprogramm entsprechen. Details finden Sie im Merkblatt der BAFA, das Sie hier herunterladen können.
Machen Sie Druck: Unsere Empfehlungen für Ihren Förderprozess
- Prüfen Sie alle Kriterien einer Förderfähigkeit Ihres Unternehmens.
- Vergewissern Sie sich, dass Ihr Projekt förderfähig ist.
- Stellen Sie den Antrag. Achtung: Bei der Antragstellung müssen künftig zusätzlich ein Angebot und ein Foto der Bestandsanlage hochgeladen werden.
- Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides können Sie Ihre förderfähige Drucklufttechnik bei uns beziehen.
Aufgepasst: Das ist nach positivem Förderbescheid zu beachten
- Die Installation und das Herstellen der Betriebsbereitschaft Ihrer neuen Druckluftanlage muss innerhalb von 36 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.
- Spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss der Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht werden.
Wann wird die Förderung/der Zuschuss ausgezahlt?
Damit Sie zeitnah von Ihrer Förderung nach BAFA Modul 1 profitieren, ist eine korrekte Bearbeitung durch das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheidend. Ist diese Hürde genommen, steht Ihrer Investition in energieeffiziente Anlagen nichts mehr im Wege. Wie lange dieser Prozess dauert, hängt auch von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab.
Sprechen Sie daher bereits im Vorfeld mit unseren Experten, um alle erforderlichen Kriterien und Maßnahmen zu berücksichtigen.
Wir begleiten Sie durch den Prozess – von der Idee bis zur technischen Umsetzung.
Wir wissen, dass das Stellen eines Förderantrages arbeitsintensiv ist. Gerne unterstützen wir Sie dabei und geben unsere Erfahrungen weiter.
Damit gerade am Anfang keine Fragen offenbleiben, haben wir die wichtigsten Informationen in einer FAQ für Sie zusammengefasst.
Welche Rahmenbedingungen der alten Förderung gelten auch für die neue?
Unverändert bleibt die Tabelle mit den Effizienzwerten und damit unsere vielfältigen Möglichkeiten, Sie nach der Förderung durch das BAFA Modul 1 zielgerichtet zu beraten und für Sie die optimale Druckluftanlage zu finden.
Wir haben den Antrag bereits gestellt. Können wir mit der Umsetzung starten?
Nein. Dies ist nicht zu empfehlen, da es zukünftig erforderlich ist, vor der Umsetzung des Vorhabens bzw. der Beauftragung den Zuwendungsbescheid abzuwarten.
Wir brauchen eine neue Druckluftanlage. Ist das förderfähig?
Nein, derzeit wird nur noch der Austausch einer bestehenden Anlage gefördert. Neue Anlagen werden aktuell nicht gefördert.
Wir benötigen eine neue Wärmerückgewinnungsanlage. Ist diese förderfähig?
Ja, neu installierte Wärmerückgewinnungsanlagen und Erweiterungen bestehender Anlagen werden gefördert. Einzige Voraussetzung: Die zurückgewonnene Wärme muss im Betrieb genutzt werden.
Wir haben 15 Mitarbeitende. Sind wir förderfähig?
Ja, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in der EU-Empfehlung 2003/361 klar definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaftet oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro hat
Welche Unterlagen sind für die Förderung einzureichen?
Wichtigster Teil des Antrags ist das Antragsformular. Bitte fügen Sie auch Nachweise bei über Ihre Förderberechtigung. Wenn Sie Rechnung/ Nachweis haben, die Ihren Antrag unterstützen, fügen Sie diese bitte ebenfalls bei. Das Ziel: ein vollständiger und korrekt ausgefüllter Antrag und eine Sammlung der erforderlichen Dokumente.
Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, was für Ihr Unternehmen relevant ist und informieren Sie sich bei den zuständigen Behören. So stellen Sie einen reibungslosen Ablauf der Antragstellung und eine zügige Entscheidung.
Wie viel Geld bekommen wir durch die BAFA-Förderung Modul 1?
Die Fördersätze wurden deutlich gesenkt: Für kleine Unternehmen beträgt der Fördersatz jetzt 25 %, mittlere Unternehmen erhalten nur noch 20 %. Die Höhe der Förderung richtet sich zudem nach Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen und dem damit erreichten Energieeffizienz- und Umweltstandard. Daher kann die Höhe der Förderung erst nach Antragstellung und dann individuell berechnet werden.
Welche Unterschiede gibt es zwischen „alter“ und „neuer“ Förderung?
Es wurde deutlicher herausgestellt, dass die Förderung die gesamten Investitionskosten umfassen soll. Diese umfassen sämtliche förderfähigen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahme zur Verbesserung des Klimaschutzes stehen. Dazu gehören alle Kosten , die für die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der geplanten Anlage, Maschine oder Ausrüstung zwingend erforderlich sind. Daraus lässt sich auch die Förderfähigkeit von Zubehör ableiten. Zudem wurde der Bewilligungszeitraum von 24 auf 36 Monate verlängert. Eine bis zu zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist auf Antrag möglich.
Des Weiteren wurde die De-minimis Grenze von 200.000 Euro auf 300.000 Eur Zuschuss in 3 Jahren angehoben. Die Laufzeit der Richtlinie (Dauer des Förderprogramms) endet am 31.12.2028.
Weitere Informationen, Merkblätter und ein Glossar des BAFA: